Das stellt für gehörlose, schwerhörige oder hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler erschwerte Lernbedingungen dar. In der Anlage finden Sie Vorschläge, wie Sie als Lehrkraft, Eltern oder SchülerIn damit umgehen können. Immer empfehlenswert ist der Austausch und die Beratung mit dem zuständigen überregionalen Beratungs- und Förderzentrum mit Förderschwerpunkt Hören, das für Ihre allgemeine Schule zuständig ist.
Empfehlung für den Schulbetrieb mit Maske von der Elternvereinigung
Leitlinie-Sanitisierung von Roger-Produkten in Klassenzimmern von Phonak
Schreiben an den HVGHM e.V. vom 30.04.20 zu gestatteten Mundschutzausnahmen bei hörgeschädigten Menschen